Die Diäten-Sätze 2026 im Überblick
Für Arbeiterinnen und Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe gilt seit 1. Jänner 2026 ein neuer Kollektivvertrag (KV). Das Tagesgeld im Inland stieg von 26,40 € auf 27,60 € pro Kalendertag, das Nächtigungsgeld blieb bei 15,00 €. Daneben stehen die Beträge, die das Einkommensteuergesetz seit 2025 höchstens steuerfrei lässt:
| Satz | KV 2026 | steuerfrei höchstens |
|---|---|---|
| Tagesgeld je Kalendertag | 27,60 € | 30,00 € |
| je angefangene Stunde (1/12) | 2,30 € | 2,50 € |
| Nächtigungsgeld | 15,00 € | 17,00 € |
Für Angestellte und für das Kleintransportgewerbe gelten eigene Kollektivverträge; im Kleintransportgewerbe beträgt das Tagesgeld laut Wirtschaftskammer seit 01.01.2026 27,12 €. Dieser Ratgeber behandelt den KV für Arbeiterinnen und Arbeiter in der Güterbeförderung.
Wann Lkw-Fahrer Tagesgeld bekommen
Tages- und Nächtigungsgelder gelten laut KV den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeit oder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes ab. Dienstort ist dabei der Ort, an dem der Dienstnehmer zur Sozialversicherung gemeldet ist, also in der Regel die Betriebsstätte oder das Lager.
Der Anspruch beginnt, wenn die Fahrtätigkeit oder die Abwesenheit vom Dienstort mehr als drei Stunden dauert. Bis drei Stunden gebührt kein Tagesgeld. Der Oberste Gerichtshof hat 2023 klargestellt, dass dann jede angefangene Stunde zählt, auch die ersten drei, und dass sich der Anspruch typischerweise aus der Gesamtdauer der Abwesenheit vom Dienstort ergibt (OGH 9 ObA 119/22y).
Pro Kalendertag gebührt höchstens ein Tagessatz (KV Abschnitt C Z 3). Eine Tour von 7 bis 21 Uhr bringt also 27,60 €, nicht mehr, auch wenn sie 14 Stunden dauert.
Die Zwölftelregel: so rechnet der KV
Über drei Stunden gebührt für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Tagesgeldes. Bei 27,60 € sind das 2,30 € je Stunde. Einige Beispiele, so wie unser Rechner sie rechnet:
| Dienstreise | Zwölftel | Tagesgeld |
|---|---|---|
| 08:00 bis 11:00 (genau 3 Stunden) | 0 | 0,00 € |
| 08:00 bis 11:01 | 4 (4 angefangene Stunden) | 9,20 € |
| 07:00 bis 19:30 | 12 (13 angefangene Stunden, höchstens 12) | 27,60 € |
| 22:00 bis 02:00 über Mitternacht | 2 am ersten und 2 am zweiten Tag | 9,20 € und 15,00 € Nächtigung |
Wie eine Reise über Mitternacht aufzuteilen ist, sagt der KV nicht ausdrücklich. Der Rechner zählt die drei Stunden über die ganze Abwesenheit, wie es der OGH beschreibt, und die Zwölftel je Kalendertag, weil der KV das Tagesgeld pro Kalendertag festlegt.
Nächtigungsgeld und Schlafkabine
Im Fall einer Nächtigung gebühren 15,00 €. Steht dem Fahrer keine entsprechend ausgestattete Schlafkabine zur Verfügung, werden die tatsächlichen, durch Rechnung nachgewiesenen Kosten vergütet (KV Abschnitt C Z 1). Mit Schlafkabine gibt es also die Pauschale, ohne Schlafkabine zahlt der Arbeitgeber die Unterkunft laut Rechnung.
Steuerlich schließt eine kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft das steuerfreie Nächtigungsgeld zwar grundsätzlich aus. Bei bloßer Nächtigungsmöglichkeit in einem Lkw bleibt das pauschale Nächtigungsgeld aber nicht steuerbar, wenn tatsächlich genächtigt wird; es deckt Aufwendungen wie Dusche und Frühstück (LStR Rz 733). Dass genächtigt wurde, ist grundsätzlich nachzuweisen (LStR Rz 730).
Welcher Teil steuerfrei ist
Das Einkommensteuergesetz lässt im Inland seit 2025 bis zu 30 € Tagesgeld und bis zu 17 € Nächtigungsgeld steuerfrei; über drei Stunden kann je angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden (§ 26 Z 4 lit. b und c EStG). Für Fahrtätigkeit auf Grund eines Kollektivvertrags sind die Tages- und Nächtigungsgelder außerdem nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG steuerfrei, soweit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist; die Tagesgelder dürfen auch dort die Beträge des § 26 Z 4 nicht übersteigen.
Weil die KV-Sätze von 27,60 € und 15,00 € unter diesen Grenzen liegen, sind die Diäten nach dem KV zur Gänze steuerfrei und im selben Umfang beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 1 ASVG). Aufgeteilt wird nach der Methode des Kollektivvertrags, hier also nach Kalendertagen (LStR Rz 735b).
Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr als der KV vorsieht, kommt es darauf an, nach welcher Bestimmung das Tagesgeld steuerfrei ist: § 3 Abs. 1 Z 16b EStG befreit nur, soweit der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet ist, der Teil über dem KV ist dort also steuerpflichtig; liegt eine Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG vor, bleibt das Tagesgeld bis 30 € frei. Das klärt Ihre Lohnverrechnung.
Diäten im Ausland
Für jeden Kalendertag im Ausland gelten die Tages- und Nächtigungsgelder der Tabelle 1 des KV, zum Beispiel 29,80 € Tagesgeld für Deutschland, 30,14 € für Italien oder 25,94 € für Tschechien und Slowenien. Die Auslandsreisezeit beginnt mit dem Grenzübertritt aus Österreich und endet mit dem Grenzübertritt nach Österreich. Dauert der Aufenthalt im Ausland mehr als drei Stunden, gebührt je angefangene Stunde ein Zwölftel des Auslandssatzes; bis zu drei Stunden im Ausland gebührt das Inlandstagesgeld, wenn die ganze Abwesenheit mehr als drei Stunden dauert (KV Abschnitt C Z 2). Höhere notwendige Nächtigungskosten im Ausland werden gegen Beleg ersetzt (Z 2 lit. a).
Im Rechner tragen Sie deshalb jeden Grenzübertritt mit Datum, Uhrzeit und dem Land ein, in das der Lkw fährt, zuletzt den Grenzübertritt zurück nach Österreich. Fährt der Lkw an einem Tag durch mehrere Länder, bekommt jedes Land die Zwölftel seiner angefangenen Stunden in der Reihenfolge der Fahrt, zusammen höchstens zwölf. An einem Tag mit Zeit im Inland und im Ausland zählen zuerst die Auslandszwölftel, das Inland bekommt die Zwölftel des ganzen Tages abzüglich dieser (Mischtag, LStR 2002 Rz 726). Das Nächtigungsgeld rechnet der Rechner im Land, in dem der Lkw um Mitternacht ist; im Ausland mit dem Satz dieses Landes, mit oder ohne Schlafkabine.
Steuerfrei bleiben Auslandsdiäten bis zu den Auslandsreisesätzen der Bundesbediensteten, über drei Stunden je angefangene Stunde ein Zwölftel (§ 26 Z 4 lit. d und e EStG); die Sätze je Land stehen in der Verordnung BGBl. II Nr. 434/2001. Die Sätze der Tabelle 1 liegen darunter, nur das Nächtigungsgeld für Somalia (34,49 €) übersteigt den Höchstsatz von 29,00 €; der Rest ist steuerpflichtig.
Für Grenzorte in Deutschland, Italien, der Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn hat Tabelle 1 eigene Sätze. Was als Grenzort gilt, legen weder KV noch Verordnung fest; der Rechner bietet Grenzorte deshalb nicht an. Andorra, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Kosovo haben im KV keine eigene Zeile, und welche Staaten die Zeile „Jugoslawien“ meint, sagt keine Quelle; diese Länder fehlen in der Auswahl. Hält ein Fahrer seine Wochenendruhe im Ausland, gebührt für die Zeit ohne Entgelt- und ohne Ersatzruhezeitanspruch eine Aufwandsentschädigung nach Tabelle 2 (Z 2 lit. c). Der Rechner weist an einem Samstag oder Sonntag ganz im Ausland darauf hin, rechnet aber mit Tabelle 1.
Ausblick: 30 Euro bis 2029
Laut Gewerkschaft vida haben die Sozialpartner beim Abschluss für 2026 vereinbart, dass die Diäten spätestens mit 1. Jänner 2029 auf 30 € pro Tagessatz angehoben sein müssen oder jedes Jahr mindestens um die vereinbarte Lohnerhöhung steigen. Im Text des KV 2026 steht diese Zusage nicht; maßgeblich sind die Sätze des jeweils geltenden Kollektivvertrags. Wir aktualisieren diesen Ratgeber und den Rechner, sobald der KV 2027 vorliegt.
Diäten aus den Fahrten statt aus Zetteln
Für die Diäten zählt, wann ein Fahrer den Dienstort verlässt und wann er zurückkommt. Mit gps365 zeichnet der GPS-Tracker im Lkw jede Fahrt automatisch auf, mit Abfahrt, Ankunft und Orten; Ihre Fahrer müssen keine Zeiten mehr auf Zettel schreiben. Wie die Diätenabrechnung damit im Hintergrund läuft, zeigt unser Beitrag Diätenabrechnung mit gps365.
Wenn Ihre Fahrzeuge einen Fahrtenschreiber haben, laden Sie mit der Tachograph-Fernauslesung auch die Fahrerkarten und den Massenspeicher aus der Ferne herunter.
Quellen
- WKO: Kollektivvertrag Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter/innen) 2026, Abschnitt C
- WKO: Kollektivvertrag Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe
- OGH 24.01.2023, 9 ObA 119/22y (RIS)
- § 26 Z 4 lit. b bis e Einkommensteuergesetz 1988 (RIS)
- Verordnung BGBl. II Nr. 434/2001, § 1: Auslandsreisesätze (RIS)
- § 3 Abs. 1 Z 16b Einkommensteuergesetz 1988 (RIS)
- Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 735a und 735b (BMF findok)
- Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 730 bis 734 (BMF findok)
- Unternehmensserviceportal: Kosten bei Dienstreisen (Stand 01.01.2026)
- § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (RIS)
- Gewerkschaft vida: Abschluss Kollektivvertrag Güterbeförderung (18.12.2025)
Stand: 31.10.2026. Alle Angaben nach bestem Wissen aus den genannten Quellen; keine Rechts- oder Steuerberatung.